Vollversammlung aktuell
Die Frühjahrs-Vollversammlung des KJR Weilheim-Schongau findet am 09.05.2023 ab 19.00 Uhr im Trachtenheim Schongau, Perlachstraße1, 86956 Schongau statt.
Anträge zur Tagesordnung sind bis spätestens 17.04.2023 in Textform an den KJR einzureichen.
Alle Delegierten, wie auch Gäste bitten wir, sich bis zum 02.05.2023 anzumelden: Tel: 0881-3183 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Wir freuen uns auf rege Teilnahme an unserer Versammlung.
Alle relevanten Unterlagen werden auf dieser Seite bereitgestellt.
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- Endgültige Tagesordnung mit Einladung
- Aktuelles Delegiertenverzeichnis
- geändertes Delegiertenverzeichnis 03.05.2023 (Wegfall JMW)
- Meldung einer/eines Ersatzdelegierten
- Protokoll der Herbstvollversammlung 2022 und TN-LISTE
- Übersicht über die Teilnahme der Mitgliedsverbände an den Vollversammlungen
- Jahresrechnung 2022
- Zusammenfassung des Revisionsberichts 2022
- Dringlichkeitsantrag der DGB-Jugend
- Begründung Dringlichkeit
- Ab 06.05.2023
Unsere Vollversammlung
Die Vollversammlung ist unser wichtigstes Beschlussgremium. Auf der Vollversammlung wird der Charakter des Kreisjugendrins als freiwilliger Zusammenschluss aller Jugendorganisationen offensichtlich. Hier kommen die Delegierten unserer Mitgliedsverbände zusammen, um die gemeinsamen Aufgaben der Jugendarbeit im Landkreis durchzuführen.
Unsere Vollversammlungen finden zwei mal pro Jahr jeweils immer am zweiten Dienstag im Mai und November statt.
Das Wichtigste im Überblick
Zusammensetzung der Vollversammlung
Ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern wird angestrebt.
Jeder Delegierte darf maximal in zwei Jugendringen stimmberechtigtes Mitglied sein.
Die Delegierten werden nach den Organisationsstatuten ihres Verbandes gewählt.
Aufgaben der Vollversammlung
Stimmberechtigte Mitglieder
- je zwei Delegierte der im Landkreis vertretenen und tätigen Jugendverbände. Jugendverbände mit nur einer Jugendgruppe im Landkreis haben einen Delegierten.
- je vier Delegierte der im Hauptausschuss des BJR mit zwei Sitzen vertretenen Jugendverbände. (bei zwei bzw. drei Gruppen im Landkreis sind es zwei Delegierte, bei einer Jugendgruppe im Landkreis ein Delegierter)
- je ein Delegierter der Jugendgemeinschaften
- zwei gewählte Jugendsprecher offener Jugendeinrichtungen
Mitglieder ohne Stimmrecht
- Mitglieder des Vorstandes (soweit sie nicht Delegierte sind)
- zwei Schülersprecher/innen aus verschiedenen Schularten
- Vertreter von Jugendorganisationen die einen Aufnahmeantrag gestellt haben
- Kreisjugendpfleger
- Bis zu vier Einzelpersönlichkeiten
Gäste mit Rederecht
- Vertreter des Kreistages
- Vertreter der Behörden, die sich mit Jugendarbeit befassen (Amt für Jugend und Familie)
- weitere Gäste des Vorstands
- Festlegung der Arbeitsplanung
- Entwicklung von Grundsätzen
- Entscheidung über Schwerpunkte
- Stellungnahme zu jugendpolitischen Fragen
- Wahl und jährliche Entlastung des Vorstands
- Wahl der Rechnungsprüfer
- Berufung der Einzelpersönlichkeiten
- Empfehlungen für die Aufnahme und den Ausschluss von Jugendorganisationen
- Feststellung des Vertretungsrechts von Jugendorganisationen
- Beschluss des Haushalts
- Beschluss der Förderrichtlinien
- Entgegennahme der Jahresrechnung und des Revisionsberichtes
- Beschluss über die Übernahme von Betriebsträgerschaften und von kommunalen Aufgaben
Einberufung und Beschlussfassung der Vollversammlung
- Mindestens zwei Vollversammlungen pro Jahr (in der Regel im Mai und November)
- Einberufung erfolgt durch den Vorstand (mindestens vier Wochen vorher)
- Außerordentliche Sitzungen auf Verlangen des Vorstands, bzw. 1/3 der Delegierten
- Beschlussfähig, wenn die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist