Vollversammlung aktuell
Die Herbstvollversammlung des KJR Weilheim-Schongau findet am Mittwoch den 13.11.2024
ab 19.00 Uhr (Einlass mit Empfang ab 18.30)
im Zugspitzsaal des Landratsamtes Weilheim-Schongau, Stainhartstraße 7, 82362 Weilheim statt.
Anträge zur Tagesordnung sind bis spätestens 23.10.24 in Textform an den KJR einzureichen.
Alle Delegierten, wie auch Gäste bitten wir, sich bis zum 8.11.2024 anzumelden: Tel: 0881-3183 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Wir freuen uns auf rege Teilnahme an unserer Versammlung.
Alle relevanten Unterlagen werden hier zum Download bereitgestellt
1) vorläufige Tagesordnung
2) Aktuelles Delegiertenverzeichnis
3) Meldung Ersatzdelegierte:r
4) Protokoll der Frühjahrsvollversammlung 2024
5) Teilnehmendenliste der Frühjahrsvollversammlung 2024
6) Übersicht über die Teilnahme der Mitgliedsverbände an den Vollversammlungen
Ab 30.10.2024
- endgültige Tagesordnung
- Jahresprogramm 2025
- Unterlagen zum Nachtragshaushalt 2024
- Unterlagen zum Haushaltsplan 2025
- Anträge und sonstige relevante Unterlagen
Unsere Vollversammlung
Die Vollversammlung ist unser wichtigstes Beschlussgremium. Auf der Vollversammlung wird der Charakter des Kreisjugendrins als freiwilliger Zusammenschluss aller Jugendorganisationen offensichtlich. Hier kommen die Delegierten unserer Mitgliedsverbände zusammen, um die gemeinsamen Aufgaben der Jugendarbeit im Landkreis durchzuführen.
Unsere Vollversammlungen finden zwei mal pro Jahr jeweils immer am zweiten Dienstag im Mai und November statt.
Das Wichtigste im Überblick
Zusammensetzung der Vollversammlung
Ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern wird angestrebt.
Jeder Delegierte darf maximal in zwei Jugendringen stimmberechtigtes Mitglied sein.
Die Delegierten werden nach den Organisationsstatuten ihres Verbandes gewählt.
Aufgaben der Vollversammlung
- Festlegung der Arbeitsplanung
- Entwicklung von Grundsätzen
- Entscheidung über Schwerpunkte
- Stellungnahme zu jugendpolitischen Fragen
- Wahl und jährliche Entlastung des Vorstands
- Wahl der Rechnungsprüfer:innen
- Berufung der Einzelpersönlichkeiten
- Empfehlungen für die Aufnahme und den Ausschluss von Jugendorganisationen
- Feststellung des Vertretungsrechts von Jugendorganisationen
- Beschluss des Haushalts
- Beschluss der Förderrichtlinien
- Entgegennahme der Jahresrechnung und des Revisionsberichtes
- Beschluss über die Übernahme von Betriebsträgerschaften und von kommunalen Aufgaben
Einberufung und Beschlussfassung der Vollversammlung
- Mindestens zwei Vollversammlungen pro Jahr (in der Regel im Mai und November)
- Einberufung erfolgt durch den Vorstand (mindestens vier Wochen vorher)
- Außerordentliche Sitzungen auf Verlangen des Vorstands, bzw. 1/3 der Delegierten
- Beschlussfähig, wenn die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist