Vollversammlung aktuell


Absage Frühjahrsvollversammlung für 13. Mai 2026 - Neuer Termin 08.07.2026

Die für den 13. Mai 2026 geplante Vollversammlung des Kreisjugendrings Weilheim-Schongau musste abgesagt werden. Diese Entscheidung erfolgte auf Grundlage einer Rückmeldung durch den Bayerischen Jugendring (BJR), der im Rahmen seiner Aufgaben die rechtssichere Vorbereitung und Durchführung von Vollversammlungen überprüft.

Hintergrund der Absage:

Der BJR hat uns darauf hingewiesen, dass die Einladung der Gäste (insbesondere des Bezirksjugendrings als Gast mit Rederecht) nicht fristgerecht erfolgte. Auch wenn die Einladung der stimmberechtigten Mitglieder korrekt und fristgerecht versandt wurde, hat der BJR uns gebeten, die Vollversammlung abzusagen, um mögliche formale Risiken auszuschließen und die Einhaltung aller satzungsgemäßen Anforderungen sicherzustellen.

Neuer Termin:

Die Vollversammlung findet nun am Mittwoch, den 08. Juli 2026, im Feuerwehrhaus Penzberg statt. Die genauen Uhrzeiten und die Tagesordnung wird ab Mai veröffentlicht. 

Wir bedauern die kurzfristige Absage und bitten um Verständnis. 

Der Vorstand des Kreisjugendring Weilheim-Schongau

 

Unsere Vollversammlung

Die Vollversammlung ist unser wichtigstes Beschlussgremium. Auf der Vollversammlung wird der Charakter des Kreisjugendrins als freiwilliger Zusammenschluss aller Jugendorganisationen offensichtlich. Hier kommen die Delegierten unserer Mitgliedsverbände zusammen, um die gemeinsamen Aufgaben der Jugendarbeit im Landkreis durchzuführen.

Unsere Vollversammlungen finden zwei mal pro Jahr jeweils immer am zweiten Dienstag im Mai und November statt.

 

Das Wichtigste im Überblick

Zusammensetzung der Vollversammlung

Ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern wird angestrebt.
Jeder Delegierte darf maximal in zwei Jugendringen stimmberechtigtes Mitglied sein.
Die Delegierten werden nach den Organisationsstatuten ihres Verbandes gewählt.

 

Aufgaben der Vollversammlung

  • Festlegung der Arbeitsplanung
  • Entwicklung von Grundsätzen
  • Entscheidung über Schwerpunkte
  • Stellungnahme zu jugendpolitischen Fragen
  • Wahl und jährliche Entlastung des Vorstands
  • Wahl der Rechnungsprüfer:innen
  • Berufung der Einzelpersönlichkeiten
  • Empfehlungen für die Aufnahme und den Ausschluss von Jugendorganisationen
  • Feststellung des Vertretungsrechts von Jugendorganisationen
  • Beschluss des Haushalts
  • Beschluss der Förderrichtlinien
  • Entgegennahme der Jahresrechnung und des Revisionsberichtes
  • Beschluss über die Übernahme von Betriebsträgerschaften und von kommunalen Aufgaben

Einberufung und Beschlussfassung der Vollversammlung

  • Mindestens zwei Vollversammlungen pro Jahr (in der Regel im Mai und November)
  • Einberufung erfolgt durch den Vorstand (mindestens vier Wochen vorher)
  • Außerordentliche Sitzungen auf Verlangen des Vorstands, bzw. 1/3 der Delegierten
  • Beschlussfähig, wenn die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist