Welche Voraussetzungen muss man für die JULEICA erfüllen?
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ehrenamtlich* in der Jugendarbeit aktiv
(i.S.d. § 73 SGB VIII / Kinder- und Jugendhilfegesetz) -
mindestens 16 Jahre alt
- nach festgelegten Standards qualifiziert
(z.B. erfolgreiche Teilnahme an einem Jugendleitergrundkurs und einer Erste Hilfe Ausbildung - Die Ausbildung umfasst mindestens 30 Zeitstunden (entspricht 40 Schulungseinheiten) und einen
- Erste Hilfe Kurs (12 Zeitstunden entsprechend 16 Schulungseinheiten)
- Für die Verlängerung der Karte ist die Teilnahme an einer oder mehreren Fortbildungsveranstaltungen mit insgesamt mindestens 8 Zeitstunden (entspricht 10 Schulungseinheiten) erforderlich!