Freizeiten-Zuschuesse
AKTUALISIERTE ZUSCHUSSRICHTLINIEN
- Antragsstellung bis 8 Wochen nach Massnahmenende!! (Bei Fragen hierzu bitte mit der Geschäftsstelle in Verbindung setzten)
- Förderung auch ohne Übernachtung: Es wird auch pro Tag (mindestens 6 Stunden / Tag) gefördert. An- und Abreise gelten als ein Tag. Die Maßnahme muss mindestens 2 Tage umfassen.
Gefördert werden Fahrten- und Freizeiten von Jugendgruppen unserer Mitgliedsverbände. Im Jahr 2024 beträgt der Fördersatz 4,10 € (Maßnahmen 2023: 3,9 €) pro Teilnehmer/Betreuer und Übernachtung/Tag (Ein Tag umfasst mindestens 6 Stunden). Jugendleitungen mit einer gültigen Juleica erhalten den 3-fachen Förderbetrag (12,60 €).
Voraussetzung für die Förderung von Freizeitmaßnahmen:
- Die antragstellende Jugendorganisation wurde uns im Rahmen der Bestandserhebung von der Kreisjugendleitung des Jugendverbandes gemeldet.
- Die Veranstaltungsdauer beträgt mindestens eine Übernachtungen.Hier wird pro Nacht gefördert.
- Neu: Alternativ wird pro Tag gefördert (bei mind. 6 Stunden).
- Die Maßnahme umfasst mindestens 2 Tage
- Ein Tag zählt, wenn er mindestens 6 Stunden umfasst.
- An der Veranstaltung haben mindestens fünf Teilnehmer im Alter von 6 bis 26 Jahren teilgenommen.
- Die Veranstaltung wurde von mindestens zwei geeigneten Betreuer*innen geleitet
Dem Antrag ist die Ausschreibung/Einladung zu der Veranstaltung, ein Kurzbericht/Ablaufplan und eine Teilnehmerliste beizulegen.
Zuschussrichtlinien Freizeitmassnahmen
Zuschussantrag Freizeitmassnahmen