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Freizeiten-Zuschuesse

AKTUALISIERTE ZUSCHUSSRICHTLINIEN

  • Antragsstellung bis 8 Wochen nach Massnahmenende!! (Bei Fragen hierzu bitte mit der Geschäftsstelle in Verbindung setzten)
  • Förderung auch ohne Übernachtung: Es wird auch pro Tag (mindestens 6 Stunden / Tag) gefördert. An- und Abreise gelten als ein Tag. Die Maßnahme muss mindestens 2 Tage umfassen.

Gefördert werden Fahrten- und Freizeiten von Jugendgruppen unserer Mitgliedsverbände. Im Jahr 2024 beträgt der Fördersatz 4,10 € (Maßnahmen 2023: 3,9 €) pro Teilnehmer/Betreuer und Übernachtung/Tag (Ein Tag umfasst mindestens 6 Stunden). Jugendleitungen mit einer gültigen Juleica erhalten den 3-fachen Förderbetrag (12,60 €).

Voraussetzung für die Förderung von Freizeitmaßnahmen:

  • Die antragstellende Jugendorganisation wurde uns im Rahmen der Bestandserhebung von der Kreisjugendleitung des Jugendverbandes gemeldet.
  • Die Veranstaltungsdauer beträgt mindestens eine Übernachtungen.Hier wird pro Nacht gefördert.
  • Neu: Alternativ wird pro Tag gefördert (bei mind. 6 Stunden).
    • Die Maßnahme umfasst mindestens 2 Tage
    • Ein Tag zählt, wenn er mindestens 6 Stunden umfasst.
  • An der Veranstaltung haben mindestens fünf Teilnehmer im Alter von 6 bis 26 Jahren teilgenommen.
  • Die Veranstaltung wurde von mindestens zwei geeigneten Betreuer*innen geleitet

Dem Antrag ist die Ausschreibung/Einladung zu der Veranstaltung, ein Kurzbericht/Ablaufplan und eine Teilnehmerliste beizulegen.

Zuschussrichtlinien Freizeitmassnahmen

Zuschussantrag Freizeitmassnahmen