• Startseite
  • Service-Angebot
  • Zuschüsse
  • Maßnahmen zur JL-Bildung

Maßnahmen zur Jugendleiterbildung

Der Kreisjugendring fördert die Durchführung von Jugendleiterbildungsveranstaltungen.

Wer kann die Förderung beantragen?

- Städte und Gemeinden des Landkreises Weilheim-Schongau

 

- Die im KJR zusammengeschlossenen Jugendorganisationen

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung beträgt für

- die Städte und Gemeinden 300 € pro Maßnahme

- die Jugendorganisationen 200 € pro Maßnahme

Pro Kalenderjahr werden insgesamt zehn Maßnahmen pauschal (ohne Nachweis von Rechnungsbelegen) gefördert.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Durchführung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Jugendleiter.

Die Themen müssen für Jugendleiter von all­­ge­meinem Interesse sein. Gefördert  werden z.B.

-    Rechtsfragen der Jugendarbeit

-    Erste Hilfe in der Jugendarbeit

-    Spiele und Aktionen für die Gruppenstunde

-    Umgang mit Alkohol- und Drogenkonsum in der Jugendarbeit

-    Prävention vor sexueller Gewalt

-    Öffentlichkeitsarbeit für die Jugendarbeit

-    Organisation von Vereins­festen

-    Medien­- und Kreativworkshops

-    Internationaler Jugendaustausch

-    Versicherungsschutz für die Jugendarbeit

-    Mit meiner Jugendgruppe unterwegs

-    Zusammenarbeit Jugendarbeit und Schule

-    …

Fördervoraussetzungen

Die Maßnahme …

1.   umfasst mind. 3 Arbeitsstunden a 60 Min.

2.   findet im Landkreis bzw. in einem Nach­barlandkreis statt.

3.   richtet sich explizit an Jugendleiter.

4.   steht allen Jugendleitern aus dem Land­kreis offen.

5.   darf auf der Homepage des KJR ver­öffentlicht werden. In eigenen Veröffent­lichungen wird auf die Zusam­men­arbeit mit dem KJR hingewiesen.

6.   wird von einem entsprechend qualifi­zierten Referenten durch­geführt (auf Wunsch helfen wir Ihnen bei der Suche).

Verbands­spezifische Maß­nah­men (z.B. Brand­schutz für die Jugendfeuerwehr …) werden nicht gefördert.

Verfahren

Anträge sind spätestens sechs Wochen vor der Maßnahme auf dem Formblatt des KJR zu stellen. Dieses kann in unserer Geschäftsstelle angefordert oder von hier heruntergeladen werden.

Über die Bewilligung erhält der Antrag­steller vor Beginn eine schrift­liche Zusage.

Der KJR wird zu der Maßnahme einge­laden und bekommt dort die Möglich­keit, sich und sein Service-Angebot für die Jugendarbeit kurz vorzustellen.

Innerhalb von sechs Wochen nach Ab­schluss der Maßnahme werden dem KJR eine Teil­nehmerliste und ein Kurzbericht vorge­legt. Daraufhin erfolgt die Auszahlung der Förde­rung.

Anträge für das Folgejahr können frühes­tens am 15.11. gestellt werden.

Antrag und Richtlinien zur Jugendleiterbildung