Maßnahmen zur Jugendleiterbildung
Der Kreisjugendring fördert die Durchführung von Jugendleiterbildungsveranstaltungen.
Wer kann die Förderung beantragen?
- Städte und Gemeinden des Landkreises Weilheim-Schongau
- Die im KJR zusammengeschlossenen Jugendorganisationen
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung beträgt für
- die Städte und Gemeinden 300 € pro Maßnahme
- die Jugendorganisationen 200 € pro Maßnahme
Pro Kalenderjahr werden insgesamt zehn Maßnahmen pauschal (ohne Nachweis von Rechnungsbelegen) gefördert.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Durchführung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Jugendleiter.
Die Themen müssen für Jugendleiter von allgemeinem Interesse sein. Gefördert werden z.B.
- Rechtsfragen der Jugendarbeit
- Erste Hilfe in der Jugendarbeit
- Spiele und Aktionen für die Gruppenstunde
- Umgang mit Alkohol- und Drogenkonsum in der Jugendarbeit
- Prävention vor sexueller Gewalt
- Öffentlichkeitsarbeit für die Jugendarbeit
- Organisation von Vereinsfesten
- Medien- und Kreativworkshops
- Internationaler Jugendaustausch
- Versicherungsschutz für die Jugendarbeit
- Mit meiner Jugendgruppe unterwegs
- Zusammenarbeit Jugendarbeit und Schule
- …
Fördervoraussetzungen
Die Maßnahme …
1. umfasst mind. 3 Arbeitsstunden a 60 Min.
2. findet im Landkreis bzw. in einem Nachbarlandkreis statt.
3. richtet sich explizit an Jugendleiter.
4. steht allen Jugendleitern aus dem Landkreis offen.
5. darf auf der Homepage des KJR veröffentlicht werden. In eigenen Veröffentlichungen wird auf die Zusammenarbeit mit dem KJR hingewiesen.
6. wird von einem entsprechend qualifizierten Referenten durchgeführt (auf Wunsch helfen wir Ihnen bei der Suche).
Verbandsspezifische Maßnahmen (z.B. Brandschutz für die Jugendfeuerwehr …) werden nicht gefördert.
Verfahren
Anträge sind spätestens sechs Wochen vor der Maßnahme auf dem Formblatt des KJR zu stellen. Dieses kann in unserer Geschäftsstelle angefordert oder von hier heruntergeladen werden.
Über die Bewilligung erhält der Antragsteller vor Beginn eine schriftliche Zusage.
Der KJR wird zu der Maßnahme eingeladen und bekommt dort die Möglichkeit, sich und sein Service-Angebot für die Jugendarbeit kurz vorzustellen.
Innerhalb von sechs Wochen nach Abschluss der Maßnahme werden dem KJR eine Teilnehmerliste und ein Kurzbericht vorgelegt. Daraufhin erfolgt die Auszahlung der Förderung.
Anträge für das Folgejahr können frühestens am 15.11. gestellt werden.
Antrag und Richtlinien zur Jugendleiterbildung