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Einzelpersönlichkeiten

Einzelpersönlichkeiten

bis zu vier Einzelpersönlichkeiten, die der Jugendarbeit in besonderer Weise verbunden sind. Sie werden von der Vollversammlung für zwei Jahre berufen.

§ 10 (3) e - Satzung des Bayerichen Jugendrings

 
 

Markus Kresser

ehemaliges Vorstandsmitglied

langjähriger stellv. Vorsitzender

 
 
 

Katrin Jungmeier

ehemaliges Vorstandsmitglied

langjährige 1. Vorsitzende (bis 12/2020)

 
 
 

Simon Wonczak

Ohne Jugendverband

Ehrenamtlicher KJR von 2018 bis jetzt