Grundlagen- und Delegationsvertrag
Der Grundlagen- und Delegationsvertrag regelt die Aufgabenübertragung und die Aufgabenverteilung zwischen dem Landkreis als dem örtlichen öffentlichen Träger der Jugendhilfe und dem Kreisjugendring.
Darüber hinaus ist darin die finanzielle und personelle Förderung des Kreisjugendrings und der verbandlichen Jugendarbeit durch den Landkreis festgelegt.
Der aktuell gültige Grundlagen- und Delegationsvertrag ist nach Zustimmung der Vollversammlung und des Kreistages rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft getreten.