Einberufung und Beschlussfassung der Vollversammlung
- Mindestens zwei Vollversammlungen pro Jahr (in der Regel im Mai und November)
- Einberufung erfolgt durch den Vorstand (mindestens vier Wochen vorher)
- Außerordentliche Sitzungen auf Verlangen des Vorstands, bzw. 1/3 der Delegierten
- Beschlussfähig, wenn die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist