Newsletter des KJR an Jugendleitungen
Den letzten Newsletter findest du hier: LINK
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Die Antragsfristen für Zuschüsse zur Förderung von Freizeitmaßnahmen wurden durch die neuen Zuschussrichtlinien, die auf der Herbstvollversammlung 2019 beschlossen wurden geändert.
Anträge für Freizeitmaßnahmen sind innerhalb von 8 Wochen nach Maßnahmenende beim KJR einzureichen. Dies gilt für alle Anträge die ab 01.01.2020 beim KJR Weilheim-Schongau eingehen.
Für Anträge zur Förderung der Teilnahme an Jugendleiterbildungsmaßnahmen haben die Jugendorganisationen weiterhin bis zum 31.01. des Folgejahres Zeit. Die sonstigen Antragsfristen für Zuschüsse des KJR bleiben unberührt.
Die neuen Formulare findet ihr hier.
Zuschussantrag Freizeiten
Zuschussrichtlinien Freizeiten
Info Zeltplatz Peissenberg | Info Zel |
Belegungsplan Zeltplatz | Belegungsplan Ammerhaus |
Seit dem 01.10.2017 ist die Stelle des Geschäftsführers wieder durch Herbert Haseitl besetzt.
An der Frühjahrsvollversammlung waren aktive der Fridays for Future Weilheim zu Gast, sowie Christiane Regauer von der Energiewende Oberland. Beide Organisationen hielten einen Vortrag zum Thema Klimaschutz und Klimawandel.
Die Präsentationen der Vorträge findet ihr hier unten.
Hier ein paar nützliche Links zur Datenschutzgrundverordnung, insbesondere für Vereine: