Antragsfristen für Zuschuss Freizeitmassnahmen geändert

Die Antragsfristen für Zuschüsse zur Förderung von Freizeitmaßnahmen wurden durch die neuen Zuschussrichtlinien, die auf der Herbstvollversammlung 2019 beschlossen wurden geändert.

Anträge für Freizeitmaßnahmen sind innerhalb von 8 Wochen nach Maßnahmenende beim KJR einzureichen. Dies gilt für alle Anträge die ab 01.01.2020 beim KJR Weilheim-Schongau eingehen.

Für Anträge zur Förderung der Teilnahme an Jugendleiterbildungsmaßnahmen haben die Jugendorganisationen weiterhin bis zum 31.01. des Folgejahres Zeit. Die sonstigen Antragsfristen für Zuschüsse des KJR bleiben unberührt.

 

Die neuen Formulare findet ihr hier.
Zuschussantrag Freizeiten
Zuschussrichtlinien Freizeiten

Datenschutz hilfreiche Links

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